Umsetzungshilfen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit der Entscheidung des Bundestages vom 8. September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz mit den Änderungswünschen der eingesetzten Kommission beschlossen. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 ist zu erwarten. Die ergänzende Förderung wird derzeit beraten. Eine Veröffentlichung der Richtlinien wird zum Ende Oktober erwartet. Hierzu werden wir separat informieren.
Das beschlossene GEG ist komplex und es stehen noch viele Fragen im Raum. Für die installierende Praxis hat unser Zentralverband SHK eine Reihe an Umsetzungshilfen erstellt. Wir empfehlen Ihnen: Klicken Sie sich durch das Informationsangebot und konkretisieren Sie Ihr Wissen.