Der Zuschuss für den Austausch des Wärmeerzeugers beträgt 30%.
Neue Heizung geplant? Jetzt Förderung berechnen lassen
BEG-Förderrechner des ZVSHK
Wer gerade über eine neue Heizung nachdenkt, steht vor einer Flut an Informationen und Paragrafen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Regelungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit dem Online-Förderrechner des Zentralverbandes SHK können Hauseigentümer prüfen, welche Förderung sie vermutlich erhalten.
Unter wasserwaermeluft.de und zvshk.de/beg lässt sich die individuelle Fördersumme schnell ermitteln. Der Rechner prüft dabei auf, ob alternativ die steuerliche Absetzung nach §35c Einkommenssteuergesetz finanziell attraktiver ist. Das Ergebnis dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individeulle Förderberatung.
Maximalförderung von bis zu 80 Prozent
Im Extremfall gibt es bis zu 80% Förderung, wenn entsprechende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In den meisten Fällen dürfte die Förderung zumindest im Startjahr ab 21.7.26 aber eher bei 46% liegen bei im Vergleich zur alten Regelung abgesenkten Förderhöchstgrenze.
Das Zusammenspiel der Boni und der Förderhöchstgrenze ist nicht ganz einfach zu verstehen. Dazu kommt eine starke Degression im halbjährlichen Turnus beim Klimageschwindigkeitsbonus und eine stetige Absenkung der Förderhöchstgrenze. Am Besten vergleichen Sie hierzu den Förderrechner an einem konkreten Projekt.
Welche Förderung und welche Boni gibt es?
- Achtung: Abhängig von Alter und Art des vorhandenen Wärmeerzeugers kann der Klimageschwindigkeitsbonus verwehrt werden. Vergleichen Sie hierzu die Ergebnisse im Förderrechner.
- gestaffelt nach Antragstellung:
- 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 Prozentpunkte
- 01.02.2027 bis 31.07.2027: 12 Prozentpunkte
- 01.08.2027 bis 31.01.2028: 8 Prozentpunkte
- 01.02.2028 bis 31.07.2028: 4 Prozentpunkte
- ab 01.08.2028: entfällt
- abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
- bis 30.000 Euro: 40 Prozentpunkte
- über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozentpunkte
- über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozentpunkte
- mit mindestens einem Kind im Haushalt wird das Einkommen pauschal einmalig um 10.000 Euro reduziert
- Achtung: Es handelt sich um das zu versteuernde Einkommen.
- ab Q1/2027
- wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat.