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  1. Innung Mönchengladbach
  2. News
Dies ist eine News des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.
19.12.2023

Allgemeines zur Kündigung

© Gina Sanders – Fotolia.com

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der der Wille eines Vertragspartners zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck gebracht wird. Im Rahmen des Kündigungsrechts ist zunächst zwischen einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Hingegen endet das Arbeitsverhältnis bei einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung sofort. Die Voraussetzungen einer ordentlichen und einer außerordentlichen können Sie den entsprechenden Artikeln entnehmen. Beiden Kündigungsformen sind die nachfolgenden Wirksamkeitsvoraussetzungen bzw. zu beachtenden Punkte gemeinsam.

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