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Dies ist ein Termin des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.

Neue Obergrenze bei Minijobs ab 1. Januar 2025

Aus dem 538-Euro-Job wird ein 556-Euro-Job

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro. Durch die gesetzlich vorgegebene dynamische Anpassung steigt damit die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Zum Mindestlohn dürfen Minijobber damit 43 Stunden pro Monat arbeiten.

Wer Minijobber auf seiner Lohnliste hat, sollte die Verträge prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

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