• Kontakt
  • Mitglieder-Login
Logo
  • Kontakt
  • Mitglieder-Login
  • Für Kunden
  • Für Fachbetriebe
  • Ausbildung
  • Für Kunden
  • Für Fachbetriebe
  • Ausbildung
  • Für Kunden
  • Verbraucherinformationen
  • Warum Innungsfachbetrieb
  • Faszination SHK-Handwerk
  • Handwerkersuche
  • Für Fachbetriebe
  • Fachinformationen
  • Termine
  • Unsere Innung
  • Übersicht Innungsvorstand
  • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Galerie Veranstaltungen
  • Ausbildung
  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Bewerbungstipps
  • Infos zur Ausbildung in Mönchengladbach
  • Verbraucherinformationen
  • Warum Innungsfachbetrieb
  • Faszination SHK-Handwerk
  • Handwerkersuche
  • Fachinformationen
  • Termine
  • Unsere Innung
  • Übersicht Innungsvorstand
  • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Galerie Veranstaltungen
  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Bewerbungstipps
  • Infos zur Ausbildung in Mönchengladbach
  1. Innung Mönchengladbach
  2. Für Fachbetriebe
  3. Termine
Dies ist ein Termin des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.

Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 1 grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer in dem selben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate gearbeitet hat. Des Weiteren ist nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz für die Anwend­barkeit in betrieblicher Hinsicht erforderlich, dass in dem Betrieb des Arbeitgebers eine bestimmte Arbeitnehmeranzahl vorhanden ist. Das im Dezember 2003 beschlossene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt, welches am 01.01.2004 in Kraft getreten ist, hat zu einigen Änderungen beim KSchG geführt. Unter anderem kam es zu einer Änderung im Anwendungsbereich des KSchG. Bislang galt das KSchG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmern. Fortan kann der Arbeitgeber 10 Arbeitnehmer beschäftigen, bevor das KSchG greift. Bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl haben sich keine Änderungen ergeben. So sind nach wie vor Auszubildende gar nicht und Teilzeitbeschäftigte je nach wöchentlicher Arbeitszeit mit 0,5 (bis 20 Wochenstunden) oder 0,75 (bis 30 Wochenstunden) zu berücksichtigen.

Jetzt anmelden!

Exklusiv für SHK-Innungsfachbetriebe

Bei der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Wahrscheinlich haben Sie den Benutzernamen oder das Passwort nicht richtig eingegeben. Vergewissern Sie sich, dass Sie sie genau so eingeben, wie sie sind, einschließlich Groß- und Kleinschreibung. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Cookies in Ihrem Webbrowser deaktiviert sind.

Die Anmeldung zum Service Ihrer Innung stellt der Landesinnungsverband, der Fachverband SHK NRW, bereit.

Sie wollen sich nicht nur informieren, sondern auch Ihr Profil und Ihre Kontaktdaten ändern oder das Kontaktmanagement anpassen? Dann loggen Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie sind noch kein Innungsmitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Bitte hier klicken, um Ihr neues Passwort beim Fachverband SHK NRW anzufordern.

Innung Sanitär-Heizung-Klima Mönchengladbach
Platz des Handwerks 1
41065 Mönchengladbach
02161 4915-0 info@kh-mg.de
Nützliche Links
  • Handwerkersuche
Weitere Links
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
SHKI Mönchengladbach Logo
© 2026 Innung Sanitär-Heizung-Klima Mönchengladbach

Jetzt anmelden!

Exklusiv für SHK-Innungsfachbetriebe

Bei der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Wahrscheinlich haben Sie den Benutzernamen oder das Passwort nicht richtig eingegeben. Vergewissern Sie sich, dass Sie sie genau so eingeben, wie sie sind, einschließlich Groß- und Kleinschreibung. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Cookies in Ihrem Webbrowser deaktiviert sind.

Die Anmeldung zum Service Ihrer Innung stellt der Landesinnungsverband, der Fachverband SHK NRW, bereit.

Sie wollen sich nicht nur informieren, sondern auch Ihr Profil und Ihre Kontaktdaten ändern oder das Kontaktmanagement anpassen? Dann loggen Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie sind noch kein Innungsmitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Bitte hier klicken, um Ihr neues Passwort beim Fachverband SHK NRW anzufordern.